Vorsorgedokumente

Vorsorgedokumente

Vorsorgedokumente! Ein Anliegen was uns sehr am Herzen liegt. Wichtig für Sie und Ihre Familie.

Haben Sie auch schon mal darüber nachgedacht, was mit Ihnen passiert, wenn etwas passiert? Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind? Jeder kann plötzlich und unerwartet, unabhängig vom Alter, in eine Situation kommen, in der Andere Entscheidungen treffen müssen.

Wenn Sie nicht mehr selber sprechen können, wer soll dann Ihre Stimme sein? Ihre Familie? Ihre Freunde? oder fremde Leute? Besser gut vorgesorgt – als schlecht gesetzlich betreut.

Treffen Sie Vorsorge für Unfall, Krankheit und Ihre Zukunft! Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und Hinterlegung Ihrer Vorsorgedokumente.

Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung – Sorgerechtsverfügung

Die Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer Person seines Vertrauens die Erledigung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden eingebüßt hat. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist.

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein maximales Maß an Selbstbestimmung.

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist die schriftliche Handlungsanweisung eines Volljährigen für die ihn behandelnden Ärzte für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit. In ihr kann man ausdrücklich festlegen, ob und welche lebensverlängernden Maßnahmen durchgeführt bzw. abgebrochen werden sollen. Dies umfasst z.B. Wiederbelebungsmaßnahmen, künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr sowie Schmerz– und Symptombehandlung. Auch Ihre Einstellung zur Organspende können Sie hier darlegen.

Die Betreuungsverfügung

Wenn man keiner Person das für eine Vorsorgevollmacht notwendige uneingeschränkte Vertrauen entgegenbringt, kann man mit einer Betreuungsverfügung dem Gericht eine Person, als Betreuer vorschlagen. Auch kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall Betreuer werden soll. Inhaltliche Vorgaben für den Betreuer muss dieser respektieren.

Die Sorgerechtsverfügung

Die Sorgerechtsverfügung ist ein Rechtsakt im deutschen Familienrecht, der auf einer Willenserklärung beruht. In einer handschriftlich erstellten Sorgerechtsverfügung können Eltern von minderjährigen Kindern, nach einem eventuellen Ableben, ihren Willen in Bezug auf die Vormundschaft und Sorge dieser kundtun. Im Speziellen geht es darum, von wem das/die Kind/er nach meinem Tod betreut werden sollen.

Die Haustierverfügung

Für viele Tierliebhaber stellt sich oft die Frage: Was passiert mit meinem Liebling, wenn ich unvorhergesehen ins Krankenhaus muss oder durch Unfall, Alter oder Krankheit zum Pflegefall werde. Wer kümmert sich um das Tier, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin, Entscheidungen zu treffen.

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